Alkoholfreies Abendmahl in München: Termine
Alkoholfreies Abendmahl. Warum eigentlich?
Wir als Blaues Kreuz München e.V. begrüßen die Argumentation des Evangelischen Oberkirchenrats von 1976 und stimmen dieser ausdrücklich zu.
" ... Diese Tatsache führte in verschiedenen Gemeinden unserer Landeskirche zu Anfragen und Überlegungen wegen der Möglichkeit, alkoholfreie Abendmahlsfeiern abzuhalten. Alkoholkranke haben auch nach einer erfolgreichen Behandlung die Fähigkeit zu gesteuertem Alkoholgenuß verloren. Jeder Schluck Alkohol kann bei ihnen das Verlangen auslösen, weiter zu trinken, und die Suchterkrankung erneut aktivieren. Jeder Schluck Alkohol kann bei ihnen das Verlangen auslösen, weiter zu trinken, und die Suchterkrankung erneut aktivieren. Ein Rückfall aber bedroht nicht nur ihre eigene Zukunft, sondern auch die der ganzen Familie. Darum gibt es für Alkoholsüchtige auch nach einer Entziehungskur nur die Möglichkeit, völlig auf Alkohol zu verzichten. Dies bedeutet, daß er auch den Genuß von Abendmahlswein vermeiden muß. ..." (Zitat aus: Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats vom 27. September 1976) Vollständige Bekanntmachung am Seitenende.
Jeden Sonntag
- St. Lukas, 80538 München, Mariannenplatz 3
- Andreaskirche, 81475 München-Fürstenried, Walliser Straße 11
Jeden 1. Sonntag
- Philippuskirche, 85570 Markt Schwaben, Martin-Luther-Straße 22
- Christuskirche, 80637 München-Neuhausen, Dom-Pedro-Platz 4
- Ev. Luth. Versöhnungskirche, 80937 München, Hugo-Wolf-Straße 18
- Erlöserkirche, Madeleine-Ruoff-Straße 2, 82211 Herrsching
Jeden 1. und 3. Sonntag
- Auferstehungskirche West, 80339 München, Gollierstraße 55
- Reformations-Gedächtnis-Kirche, 81375 München, Ebernburgstraße 12
- Philippuskirche, Chiemgaustraße 7, 81539 München
Jeden 4. Sonntag
Epiphanis-Kirche, 80999 München, St.-Johann-Straße 24
Bezüglich der Uhrzeiten und bei allen anderen Kirchen bitten wir Sie, sich auf der jeweiligen Homepage zu informieren.
Alkoholfreies Abendmahl
Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
vom 27. September 1976
(GVBl. S. 113)
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Bei der Feier des Abendmahls in der Kirche setzen sich Alkoholkranke mit ihren Angehörigen gesondert, um etwa als letzte Gruppe aus dem eigens für sie bereitgestellten Kelch mit Traubensaft zu trinken.
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Alkoholkranke empfangen bei der Austeilung nur das Brot, aber nicht den Kelch.