Alkoholfreies Abendmahl in München: Termine

Alkoholfreies Abendmahl. Warum eigentlich?

Wir als Blaues Kreuz München e.V. begrüßen die Argumentation des Evangelischen Oberkirchenrats von 1976 und stimmen dieser ausdrücklich zu.

" ... Diese Tatsache führte in verschiedenen Gemeinden unserer Landeskirche zu Anfragen und Überlegungen wegen der Möglichkeit, alkoholfreie Abendmahlsfeiern abzuhalten. Alkoholkranke haben auch nach einer erfolgreichen Behandlung die Fähigkeit zu gesteuertem Alkoholgenuß verloren. Jeder Schluck Alkohol kann bei ihnen das Verlangen auslösen, weiter zu trinken, und die Suchterkrankung erneut aktivieren. Jeder Schluck Alkohol kann bei ihnen das Verlangen auslösen, weiter zu trinken, und die Suchterkrankung erneut aktivieren. Ein Rückfall aber bedroht nicht nur ihre eigene Zukunft, sondern auch die der ganzen Familie. Darum gibt es für Alkoholsüchtige auch nach einer Entziehungskur nur die Möglichkeit, völlig auf Alkohol zu verzichten. Dies bedeutet, daß er auch den Genuß von Abendmahlswein vermeiden muß. ..." (Zitat aus: Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats vom 27. September 1976) Vollständige Bekanntmachung am Seitenende.

Bitte auf der Homepage informieren:
St. Lukas, 80538 München, Mariannenplatz 3, www.sanktlukas.de
Andreaskirche, 81475 München-Fürstenried, Walliser Straße 11, www.ev-andreasgemeinde.de
Ev. Luth. Versöhnungskirche, 80937 München, Hugo-Wolf-Straße 18, www.versoehnungskirche-muenchen.de
Epiphanis-Kirche, 80999 München, St.-Johann-Straße 24, www.epiphanias-muenchen.de
Auferstehungskirche West, 80339 München, Gollierstraße 55, www.auferstehungskirche.de
Reformations-Gedächtnis-Kirche, 81375 München, Ebernburgstraße 12, https://refged.de/
Philippuskirche, Chiemgaustraße 7, 81539 München, www.philippuskirche-muenchen.de
Erlöserkirche, Friedrichstr. 11, 8543 Erding / Klettham, www.ev-kirche-erding.de
Christuskirche 80637 München-Neuhausen, Dom-Pedro-Platz 4, www.evnn.de
Philippuskirche, 85570 Markt Schwaben, Martin-Luther-Straße 22, www.marktschwaben-evangelisch.de
Andreaskirche, 81475 München-Fürstenried, Walliser Straße 11, www.ev-andreasgemeinde.de
Magdalenenkirche, 80997 München, Ohlauer Straße 16, www.muenchen-heilig-geist.dehttp://www.muenchen-heilig-geist.de/
Ev. Luth. Evangeliumskirche, 80933 München, Stanigplatz 11, www.evangeliumskirche.de
St. Markuskirche 80333 München, Gabelsbergerstraße 6, www.markuskirche-muenchen.de
St. Johanneskirche, 81667 München, Preysingplatz 1, www.stjohannes.de
Ev. Luth. Dankeskirche, 80807 München, Keferloher Straße 7, www.dankeskirche-muenchen.de
Erlöserkirche, Madeleine-Ruoff-Straße 2, 82211 Herrsching, www.evangelisch-in-herrsching.de
 
Bezüglich der Uhrzeiten und bei allen anderen Kirchen bitten wir Sie, sich auf der jeweiligen Homepage zu informieren.

 

Alkoholfreies Abendmahl

Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
vom 27. September 1976

(GVBl. S. 113)

Die Zahl der Alkoholabhängigen in der Bundesrepublik hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Diese Tatsache führte in verschiedenen Gemeinden unserer Landeskirche zu Anfragen und Überlegungen wegen der Möglichkeit, alkoholfreie Abendmahlsfeiern abzuhalten. Alkoholkranke haben auch nach einer erfolgreichen Behandlung die Fähigkeit zu gesteuertem Alkoholgenuß verloren. Jeder Schluck Alkohol kann bei ihnen das Verlangen auslösen, weiter zu trinken, und die Suchterkrankung erneut aktivieren. Ein Rückfall aber bedroht nicht nur ihre eigene Zukunft, sondern auch die der ganzen Familie. Darum gibt es für Alkoholsüchtige auch nach einer Entziehungskur nur die Möglichkeit, völlig auf Alkohol zu verzichten. Dies bedeutet, daß er auch den Genuß von Abendmahlswein vermeiden muß.
 
An dieser Problematik können wir bei unseren Abendmahlsfeiern nicht vorbeigehen. Wir dürfen Alkoholkranke weder von der Abendmahlsfeier ausschließen noch sie durch unsere Abendmahlsfeiern in Gefahr bringen. Um ihnen trotzdem eine Teilnahme am Abendmahl zu ermöglichen, gibt es verschiedene Wege, die jedoch nicht in gleicher Weise geeignet sind.
Folgende Möglichkeiten werden nicht empfohlen:
  1. Bei der Feier des Abendmahls in der Kirche setzen sich Alkoholkranke mit ihren Angehörigen gesondert, um etwa als letzte Gruppe aus dem eigens für sie bereitgestellten Kelch mit Traubensaft zu trinken.
  2. Alkoholkranke empfangen bei der Austeilung nur das Brot, aber nicht den Kelch.
Bei diesen Formen wird der Alkoholkranke von den anderen isoliert, womöglich gar bloßgestellt. Darum können sie nicht empfohlen werden. Die Gemeinde ist gerade bei der Feier des Abendmahls zur Solidarität mit den »Schwachen« verpflichtet.
Aus diesem Grund empfiehlt der Evang. Oberkirchenrat den Gemeinden, in regelmäßigen Abständen im Laufe des Kirchenjahres alkoholfreie Abendmahlsfeiern zu halten und darauf mündlich und schriftlich besonders hinzuweisen.
Bei Gemeinden mit monatlicher Abendmahlsfeier kann von Monat zu Monat zwischen einer Feier mit Wein und einer Feier mit Traubensaft abgewechselt werden.  In Festzeiten des Kirchenjahres (insbesondere der Passionszeit, Bußtag, Advents- und Weihnachtszeit), in denen das Abendmahl häufiger angeboten wird, sollte öfters zwischen einer Feier mit Wein und einer Feier mit Traubensaft abgewechselt werden.
Allerdings sollte aus alkoholfreien Abendmahlsfeiern kein »Prinzip« gemacht und überhaupt auf Abendsmahlsfeiern mit Wein verzichtet werden. Die Gemeinden sollten jeweils für ihre Situation beraten, ob die Problematik für sie besteht, und je nach Situation entscheiden. Als Getränk darf statt des Weins nur unvergorener Traubensaft verwendet werden. Das Angebot von alkoholfreien Abendmahlsfeiern wird vielen Gemeindegliedern ungewohnt sein und auf Ablehnung stoßen. Darum ist es nötig, die Gemeindeglieder mit der Problematik vertraut zu machen, um Verständnis und Einverständnis dafür zu gewinnen.
Darüber hinaus könnte dies zum Anlaß werden, daß sich Kirchengemeinderäte, Ältestenkreise, Gemeindekreise und Gemeindeversammlungen in der nächsten Zeit eingehend mit der Frage der Suchtkrankheiten beschäftigen und überlegen, welche Hilfen und Vorbeugemaßnahmen in ihrem Bereich möglich und sinnvoll sind. In einer Zeit, wo der Alkohol- und Nikotinmißbrauch die Gesundheit und Existenz vieler Menschen aller Altersstufen bedroht oder zugrunde richtet, sind wir als einzelne Christen und als Gemeinde in besonderer Weise herausgefordert, auch durch unseren Lebensstil als einzelne, in der Gruppe und in der Gemeinde Hilfe und Wegweisung zu geben. Für uns gewinnt das Wort des Apostels wieder neue Bedeutung: »Wisset ihr nicht, daß euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist« (1. Kor. 6, 19)