Was passiert mit Alkohol im Essen? - Alkohol in Lebensmitteln
Manchmal ist es nur ein Löffel voll, mal eine ganze Flasche: In viele Gerichte kommt Alkohol. Dürfen Kinder und Schwangere dann gar nicht mitessen? Und alkoholkranke Menschen? Oder verkocht sowie so alles? ( ntv vom 19.11.2019) Mehr hierzu und weitere interessante Artikel unter : https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Was-passiert-mit-Alkohol-im-Essen-article21392584.html
In diesen Lebensmitteln ist Alkohol enthalten
(Quelle: www.wunderweib.de vom 16.06.2016)
"Alkoholfrei" bedeutet nicht zwangsläufig "ohne Alkohol". Und das gilt nicht nur für Getränke, sondern auch für Süßigkeiten und Fertigprodukte. Die Kennzeichnungspflicht für Alkohol beginnt in Deutschland eben erst bei 1,2 Prozent.
Hinzu kommt: Dient der Alkohol in dem Lebensmittel nur als Hilfmittel oder Trägerstoff (z.B. als Lösungsmittel für Aromen), gilt er im Lebensmittelrecht nicht als "Zutat" und muss dementsprechend auch nicht auf der Zutatenliste erwähnt werden.
Gefährlich ist das nicht nur für trockene Alkoholiker, sondern auch für Kinder. Dabei geht es weniger um die schädigende Wirkung des Alkohols, als viel mehr um die Gewöhnung der Minderjährigen an den Alkoholgeschmack.
Dabei wird der Alkohol laut Herstellern oft zur Konservierung hinzugefügt. Ernährungsexperten zweifeln dies an - und kritisieren vor allem den Zusatz von Alkohol speziell bei "Kinder"-Produkten. Verbraucherexperten fordern zusätzlich einen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackungen.
In diesen Lebensmitteln ist Alkohol enthalten - und nicht gekennzeichnet
„Du darfst“- Fertiggerichte: 0,2 bis 0,5 Gramm Alkohol pro Gericht
Malztrunk ("Kinderbier"): rund 0,5 % Alkohol enthalten
Fruchtsäfte: dürfen bis zu 0,38 % Alk enthalten (z.B. im Apflesaft: 0,2 Prozent); in Traubensaft bis zu 1 % erlaubt
Kinder Pingui Schoko: 0,22 %
Ferrero Milchschnitte: 0,22 % (Rezeptur inzwischen geändert!)
Kinder-Bueno: 0,9 Gramm Alkohol (pro Kilogramm)
Kinder Maxi-King: 0,18 %
Auch lose verkaufte Lebensmittel (etwa Gerichte und Soßen in Restaurants, Torten beim Bäcker, Speisen in Eisdielen) müssen nicht unbedingt auf ihren Alkoholgehalt speziell hinweisen. Fassbrausen bestehen für gewöhnlich aus 70 % Erfrischungsgetränk und 30 % "alkoholfreiem Bier", welches in Deutschland allerdings bis zu 0,5 % Alkohol enthalten kann. Das ergibt einen Alkoholgehalt von bis zu 0,15 % pro Fassbrause - ziemlich wenig, aber dennoch bedenklich für Kinder, wie Verbraucherzentralen kritisieren. Durch den Geschmack können sich Kinder schnell ans "echte" Biertrinken gewöhnen.
Alkohol enthalten und gekennzeichnet, aber von Kunden oft unerkannt
Milfina Snack, Milka Tender Schoko: 0,27 %
Milka Tender Nut: 0,27 %
Nestle Yes-Törtchen, Kakao: 0,24 %
Nestle Yes-Törtchen, Karamel: 0,25 %
Nestlé Bärensnack: 0,69 % (Rezeptur inzwischen geändert)
Rum-Trauben-Nuss-Schokolade: 0,36 Prozent Alkohol
7 Day Mini-Croissant mit Kakaocremefüllung (Kaufland): Alkohol enthalten
Firenze, Karamell.-Verführung (Lidl): Alkohol enthalten
Bahlsen, Comtess Zitrone (Kuchen von Rewe): Alkohol enthalten
Gusparo, Rulade Nassiola (real): Alkohol enthalten
Auch in Speiseeis (Schokoladen-, Marzipan-, Malaga-, Tiramisu-, Nougat-, Schwarzwälder-Kirscheis) kann Alkohol (Amaretto, Calvados, Cognac, Rum, Eierlikör, Kirschwasser) enthalten sein, ebenso wie in Konfitüren (Sauerkirschen-, Marillen-, Zwetschkenkonfitüre) Kirschwasser, Rum, Marillenschnaps oder Amaretto versteckt sein kann. In Speisequarkgerichte, Zitronencreme und Apfelkompott kann Eierlikör, Himbeergeist, Rum, Kirschwasser oder Wein schlummern; in Gewürzkuchen dagegen Weinbrand, Likör oder Grappa.
Besondere Vorsicht ist bei Fertigsuppen (Kaltschale, Fisch-, Zwiebel-, Ochsenschwanzsuppe) geboten: Hier kann Gin, Madeira, Wein, Cognac, Sherry oder Weinbrand enthalten sein. Auch Fertigsoßen (Chili-, Schokoladen, Worcester, Teufelssoße) können mit Alkohol (Calvados, Gin, Rum, Wein, Whiskey, Brandwein) gespickt sein.
Nahrungsmittel, die "von Natur aus" Alkohol enthalten - etwa wegen eines Gärungsprozesses - müssen ebenfalls nicht als alkoholhaltig gekennzeichnet sein. Dazu gehören etwa Kefir, Fruchtsäfte oder Sauerkraut.
Tipps: So entdeckst du Alkohol in Lebensmitteln
1. Vor allem Schnitten und kuchenähnlichen (Fertig-)Lebensmitteln ist oft Alkohol zugesetzt. Oft hilft es schon, direkt nach dem Öffnen der Verpackung daran zu riechen: dann riecht man den Alkohol am deutlichsten heraus.
2. Schokoladenfüllungen sind oft alkoholisch, wie etwa Rumkugeln und Trüffel. Am besten von Kindern fern halten!
3. Immer, immer, immer die Inhaltsstoffe durchlesen! Vor allem bei wenig Alkohol steht der Hinweis erst in der Mitte oder am Ende der Zusatzstoffliste geschrieben. Auf Alkohol weisen auch folgende Begriffe hin: Ethylalkohol, Äthylalkohol, Ethanol und Äthanol.
4. Auf E-Nummern achten! E 334 = Weinsäure, E 1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol.
5. In Restaurants, an Theken und Cafés immer nach den Inhaltsstoffen fragen - am besten explizit nach der Zugabe von Alkohol.
Foodwatch fordert schon seit Jahren eine gesetzliche Änderung der Kennzeichnungspflicht. Orientierung bietet da Großbritannien: Dort wird etwa Bier, welches bei uns als "alkoholfrei" deklariert wird (also bis zu 0,5 % Alkohol enthält), nicht als "alcohol free", sondern als "low alcohol" (deutsch etwa: "alkoholreduziert") gekennzeichnet. Warum also nicht auch in Deutschland so eine Regelung einführen?