Broschüre: Co-Abhängigkeit erkennen

Broschüre: Coabhängigkeit erkennen Hrsg: Bundesverband der Krankenkassen und Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe "Alkoholismus ist Krankheit
Mit Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18. Juni 1968 (AZ 3 RK 63 / 66) wird „Trunk- sucht“ im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO) als Krankheit anerkannt. Die „Regelwidrigkeit“ liegt in der körperlichen wie auch der psychischen Abhängigkeit vom Alkohol. Das Stadium des Verlustes der Selbstkontrolle und des „Nichtaufhörenkönnens“ sind Merkmale dieser körperlich-seelischen Komplexerkrankung.
Dieser Zustand erfordert eine (fach-)ärztliche Behandlung. Zuständig sind Krankenkassen und Rentenversicherungsträger. Im Laufe von mittlerweile über 30 Jahren hat sich in der Suchtkrankenhilfe ein Behandlungsverbund entwickelt, in den stationäre und ambulante Einrichtungen sowie Selbsthilfegruppen eingebunden sind. Durch diese Vielfalt ist es heute möglich, jeder und jedem Suchtkranken ein individuell zugeschnittenes Behandlungskonzept anzubieten.

Suchtkranke haben Angehörige
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist jedoch nicht nur der Suchtkranke allein betrof- fen, sondern immer auch sein soziales Umfeld: Partner, Kinder, Eltern, Freunde, Arbeitskol- legen.

Co-Abhängigkeit ist auch Krankheit
Co-Abhängigkeit ist ein Krankheitsbild, das sich als Beziehungsstörung ausdrückt. Co-Abhängige sind geprägt durch frühkindliche Entwicklungen - einschließlich entspre- chender life events - sowie ggf. genetisch bedingter Faktoren. Co-Abhängigkeit existiert unabhängig von der stoffgebundenen Abhängigkeit eines anderen Menschen. Sehr häufig wird diese eigenständige Störung erst im Zusammenleben mit einem suchtkranken Menschen deutlicher sichtbar, denn das Miterleben einer akuten Suchterkrankung und das Mitleiden kann für Angehörige von Suchtkranken außerordentlich belastend sein. Hier gibt es sicher sehr unterschiedliche Ausprägungen, ebenso wird die Behandlungs- bedürftigkeit individuell unterschiedlich sein. Nicht alle Angehörigen entwickeln eine behandlungsbedürftige Co-Abhängigkeit, aber alle Co-Abhängigen bedürfen eines gezielten auf ihre Problematik hin abgestimmten Behandlungsangebotes." (Auszug)

Broschüre: Coabhängigkeit erkennen Hrsg: Bundesverband der Krankenkassen und Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe